1. | Allgemeines |
1.1 | Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zu Stande. Mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. |
1.2 | Bestellungen sind für die MESSmatik AG erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat. |
1.3 | Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten. |
2. | Preise |
Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich MWST, Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anders vereinbart wurde. Die MESSmatik AG behält sich eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialkosten) vor. | |
3. | Lieferfrist |
Alle Lagerprodukte werden den Kunden in der Schweiz in der Regel am nächsten Arbeitstag zugestellt. Sollte ein Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Bei Teillieferung wird der voraussichtliche Liefertermin aufgeführt. Bei den übrigen Produkten wird die Lieferfrist vertraglich festgelegt. Bei höherer Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter, u.ä. wird die Lieferfrist in jedem Fall verlängert. | |
4. | Versand |
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die MESSmatik AG behält sich das Recht vor, gegen Vorauszahlung zu liefern. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der MESSmatik AG vom Empfänger innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs. (Annahmeverweigerung bei „Die Post“ oder beim Spediteur). | |
5. | Werklieferungen |
Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch Vorlieferanten der MESSmatik AG gelten für deren Kunden die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Vorlieferanten. In diesem Falle haben vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen anderer Art können der MESSmatik AG gegenüber nicht geltend gemacht werden. | |
6. | Materialrücksendungen |
Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der MESSmatik AG und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet und von der MESSmatik AG normalerweise auf Lager gehalten wird. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss unbedingt beiliegen. Rücksendungen ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie werden nicht angenommen. Für die Umtriebe der MESSmatik AG wird dem Besteller ein angemessener Kostenanteil belastet. | |
7. | Zahlungen |
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. Andere Zahlungsarten nach Absprache. | |
8. | Eigentumsvorbehalt |
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der MESSmatik AG. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die MESSmatik AG berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. | |
9. | Gewährleistung |
a) | Für Mängel der gelieferten Ware leistet MESSmatik AG nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. |
b) | Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, sowie auf Mangelfreiheit zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind der MESSmatik AG unverzüglich zu melden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später festgestellte Mängel sind der MESSmatik AG ebenfalls unverzüglich zu melden, andernfalls gilt die Ware auch diesbezüglich als genehmigt. Zur Wahrung der Frist hat der Kunde die beanstandete Ware, sowie eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Originalrechnung auf eigene Kosten der MESSmatik AG zu übermitteln. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung trägt der Kunde. Erweist sich die Ware als fehlerfrei, erhält sie der Kunde gegen Berechnung einer Überprüfungspauschale in der Höhe von CHF 35. – zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten zurück. |
c) | Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. |
10. | Annullierungen |
Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der MESSmatik AG möglich. Kosten, die bereits entstanden sind oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die MESSmatik AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen. | |
11. | Gerichtsstand |
Der Gerichtsstand ist Brugg AG, Schweiz. Es steht der MESSmatik AG jedoch auch das Recht zu, das im Lande des Bestellers zuständige Gericht anzurufen. |