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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
1.1 Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zu  Stande. Mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als  anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen  Vereinbarung.
1.2Bestellungen sind für die MESSmatik AG erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.
1.3Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten.
  
2.Preise​
 Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich MWST, Transport- und  Verpackungskosten, sofern nichts anders vereinbart wurde. Die MESSmatik  AG behält sich eine Preisanpassung als Folge konkreter  Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialkosten) vor.
  
3.Lieferfrist​
 Alle Lagerprodukte werden den Kunden in der Schweiz in der Regel am nächsten Arbeitstag zugestellt. Sollte ein Artikel nicht oder nicht in  ausreichender Menge verfügbar sein, erhält der Kunde eine  Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Bei  Teillieferung wird der voraussichtliche Liefertermin aufgeführt. Bei den übrigen Produkten wird die Lieferfrist vertraglich festgelegt. Bei  höherer Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter, u.ä. wird die Lieferfrist in jedem Fall verlängert.
  
4.Versand
 Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die MESSmatik  AG behält sich das Recht vor, gegen Vorauszahlung zu liefern.  Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der MESSmatik AG vom Empfänger innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der  Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung  am Tag des Wareneingangs. (Annahmeverweigerung bei „Die Post“ oder beim  Spediteur).
  
5.Werklieferungen
 Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch Vorlieferanten der MESSmatik AG  gelten für deren Kunden die Verkaufsbedingungen des jeweiligen  Vorlieferanten. In diesem Falle haben vorliegende Verkaufs- und  Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder  Forderungen anderer Art können der MESSmatik AG gegenüber nicht geltend  gemacht werden.
  
6.Materialrücksendungen
 Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der MESSmatik AG und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand und in der  Originalverpackung befindet und von der MESSmatik AG normalerweise auf  Lager gehalten wird. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss  unbedingt beiliegen. Rücksendungen ohne Lieferschein- oder  Rechnungskopie werden nicht angenommen. Für die Umtriebe der MESSmatik  AG wird dem Besteller ein angemessener Kostenanteil belastet.
  
7.Zahlungen
 Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden  Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins  berechnet. Andere Zahlungsarten nach Absprache.
  
8.Eigentumsvorbehalt
 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des  Rechnungsguthabens im Eigentum der MESSmatik AG. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die MESSmatik AG berechtigt, den  Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister  eintragen zu lassen.
  
9.Gewährleistung
a)Für Mängel der gelieferten Ware leistet MESSmatik AG nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b)Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich auf  Vollständigkeit, sowie auf Mangelfreiheit zu untersuchen. Festgestellte  Mängel sind der MESSmatik AG unverzüglich zu melden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige  Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.  Später festgestellte Mängel sind der MESSmatik AG ebenfalls unverzüglich zu melden, andernfalls gilt die Ware auch  diesbezüglich als genehmigt. Zur Wahrung der Frist hat der Kunde die  beanstandete Ware, sowie eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie  der Originalrechnung auf eigene Kosten der MESSmatik AG zu übermitteln. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung trägt der Kunde.
             Erweist sich die Ware als fehlerfrei, erhält sie der Kunde gegen  Berechnung einer Überprüfungspauschale in der Höhe von CHF 35. –  zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten zurück.
c)Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware.
  
10.Annullierungen
 Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der MESSmatik AG möglich. Kosten, die bereits entstanden sind oder Preiserhöhungen  zufolge Bestellungsreduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die  Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten  Frist abzurufen, andernfalls wird die MESSmatik AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.
  
11.Gerichtsstand
 Der Gerichtsstand ist Brugg AG, Schweiz. Es steht der MESSmatik AG  jedoch auch das Recht zu, das im Lande des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.